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Küchengerüche und Lärm von unten

Von Sabine Meuter (dpa)
Datum: 26.02.24
In Gaststätten kann der Geruchs- und Lärmpegel für Anwohner unangenehm ansteigen. Foto: Paul Zinken (dpa)
In Gaststätten kann der Geruchs- und Lärmpegel für Anwohner unangenehm ansteigen. Foto: Paul Zinken (dpa)

Durch einen Gastrobetrieb können sich die Nachbarn gestört fühlen. Oft, aber nicht immer, hilft ein einfaches Mittel: miteinander reden.

Ob Restaurant, Café oder Bistro: Solche und andere Lokalitäten zu besuchen, ist meist ein schönes Erlebnis. Doch für Anwohner kann es mitunter eine Zumutung sein, in unmittelbarer Nähe zu einem Gastrobetrieb zu wohnen.

Geruchsbelästigung

„Ob Küchengerüche tatsächlich ein Störfaktor für die Umgebung sind, ist unter dem Strich eine subjektive Einschätzung“, sagt Jürgen Benad, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga-Bundesverband). Gerüche seien Empfindungen und nicht objektiv zu beurteilen; schließlich lasse sich Geruch nicht messen.

Kommt es ungeachtet dessen zu einem Rechtsstreit, spielt laut Benad für Gerichte die Intensität der Beeinträchtigung eine Rolle, sprich: Der Geruch muss deutlich wahrnehmbar sein. Ein weiterer Punkt: Die Geruchsbelästigung tritt über einen längeren Zeitraum auf und nicht nur gelegentlich. Der Rechtsprechung zufolge sind Gerüche, die Ekel oder Übelkeit auslösen, immer zu unterlassen. Wer sich jedoch darauf beruft, dass Gerüche durch Grillen, Frittieren und Würzen bei ihm Ekel verursachen, wird sich damit kaum durchsetzen können. Dafür gibt es auch aus Sicht von Gerichten keinerlei Anhaltspunkte.

Wie also vorgehen, wenn man sich durch die Gerüche gestört fühlt? „Immer als erstes das Gespräch mit dem Gastrobetrieb suchen und um Verständnis werben“, sagt Christian Feierabend, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Schließlich hat ja auch der Gastronom Interesse an einer guten Nachbarschaft. Insofern dürfte er bereit sein, Kompromisse zu machen. Manchmal lässt sich mit ganz banalen Dingen der Konflikt beilegen. Beispielsweise kann es an einem geöffneten oder auf Kipp stehenden Fenster in der Küche des Gastrobetriebs liegen, dass die Gerüche nach außen dringen. Bleibt dieses Fenster geschlossen, können die Gerüche über das gesetzlich vorgeschriebene Küchenbe- und -entlüftungssystem abtransportiert werden.

Für Gastroküchen gibt es weitere Vorschriften: „So ist etwa oftmals eine Abluftanlage mit Filtereinrichtung Pflicht, wenn vermehrt Fettdampf etwa durch Fritteusen oder Grillgeräte entsteht“, so Feierabend. Außerdem muss es einen Fettabscheider geben, der regelmäßig zu entleeren ist. Aber klar muss laut Feierabend bei alledem auch sein: „Von der Gastroküche ausgehende Gerüche lassen sich oft nicht ganz vermeiden.“

War das Gespräch mit dem Gastrobetrieb nicht zielführend, können sich Anwohner als nächstes ans kommunale Ordnungsamt wenden. „Die Behörde kann gebeten werden zu überprüfen, ob die Küche in dem Gastrobetrieb nach den gesetzlichen Vorschriften betrieben wird“, erklärt Benad. Stellt sich heraus, dass das nicht der Fall ist, kann das Ordnungsamt den Betrieb auffordern, das zu ändern.

Lärmbelästigung

Aber auch Lärm kann die Nerven von Nachbarn strapazieren – etwa von den Gästen auf der Außenterrasse. Auch hier gilt es, zunächst das Gespräch mit dem Gastrobetrieb zu suchen, dort um Rücksichtnahme zu bitten. „Eine Lösung könnte so aussehen, dass Gäste bis 22 Uhr die Außenterrasse nutzen dürfen und danach hineingebeten werden“, so Benad. Bis zu welcher Uhrzeit Außengastronomie erlaubt ist, ist je nach Bundesland und teils auch auf kommunaler Ebene unterschiedlich geregelt. Daneben kann es für bestimmte Zeiten Ausnahmeregelungen geben.

Generell gilt in Sachen Lärm: Gaststätten müssen sich an die Vorschriften des Gaststättengesetzes sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes halten. Hieraus ergeben sich Betreiberpflichten. Darunter ist die Vorgabe, sich an bestimmte Lärmrichtwerte zu halten. Kommen Anwohner mit dem Gastrobetrieb nicht zu einer Lösung, können sie auch hier das Ordnungsamt einschalten. „Im akuten Fall von besonders starker Lärmbelästigung oder bei immer wiederkehrenden Konflikten könnten sich die Anwohner auch an die Polizei wenden“, sagt Benad.

Egal, ob es um Lärm oder um Gerüche geht: Aus Sicht von Benad macht es keinen Unterschied für Anwohner, ob der Gastrobetrieb schon beim Einzug vorhanden war oder ob er erst anschließend eröffnet wurde. Schließlich gehe es darum, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und umgesetzt werden und dabei den Interessen von Anwohnern wie auch Gästen und Unternehmern angemessen Rechnung getragen wird.

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