Wer die Abstellräume im untersten Geschoss als abgeschlossene Wohnung ausbauen möchte, der braucht eine Baugenehmigung, denn das sei eine Nutzungsänderung, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume im Einzelnen erfüllen müssen, das regeln die Landesbauordnungen. Sie schreiben etwa vor, wie hoch die Räume mindestens sein müssen. Wohnräume brauchen auch ausreichend Licht und Luft. Brandschutzauflagen und die Energieeinsparverordnung müssen bei der Umplanung berücksichtigt werden.
Der VPB empfiehlt, sich erst beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, ob eine Nutzungsänderung generell möglich ist und welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume erfüllen müssen. Erst dann lohnen sich Gedanken zur Planung und Finanzierung.